Bundesgericht stärkt Vitznaus Ortsplanung
Meilenstein für nachhaltige Siedlungsentwicklung und Landschaftsschutz
Am 11. April 2025 hat das Bundesgericht die Beschwerden gegen die 2022 von den Stimmberechtigten beschlossene Gesamtrevision unserer Ortsplanung vollumfänglich abgewiesen. Damit ist rechtskräftig bestätigt, dass Vitznau seine Bauzonen verkleinern durfte, um den Vorgaben des Raumplanungsgesetzes zu entsprechen. Konkret bleibt das Gebiet Schwanden – wie an der Urnenabstimmung vorgesehen – ausserhalb der Bauzone.
Schwanden bleibt ausserhalb der Bauzone – Klarheit für Grundeigentümer
Der Entscheid bedeutet, dass die Gemeinde nachvollziehbar dargelegt hat, weshalb dieser Teil des Gemeindegebiets für eine künftige Überbauung weder notwendig noch sinnvoll ist. Das Gericht hält ausdrücklich fest, dass Rückzonungen auch dort zulässig sind, wo einzelne Parzellen bereits teilweise bebaut sind, sofern das öffentliche Interesse am Schutz von Landschaft und Kulturland überwiegt.
Für bestehende Bauten gilt eine Bestandesgarantie
Soweit die Grundstücke bereits überbaut sind, geniessen sie einen erweiterten
Bestandesschutz, d.h. sie dürfen unter den gesetzlichen Voraussetzungen erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder wiederaufgebaut werden. Dies mindert das Gewicht des Eigentumseingriffs.
Für Vitznau ist das Urteil ein wichtiger Meilenstein: Es schafft Planungssicherheit, verhindert eine weitere Bebauung in empfindlichen Hanglagen und lenkt das Wachstum dorthin, wo Infrastruktur vorhanden ist – vor allem in den bestehenden Dorfkern. Gleichzeitig unterstreicht das Bundesgericht, dass Gemeinden ihre Bautätigkeit aktiv steuern dürfen, wenn sie klare Kriterien anwenden und die Interessen sorgfältig abwägen.
Die revidierten Planungsunterlagen treten nun vollumfänglich in Kraft. Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern für ihr Engagement und ihr Vertrauen auf dem gemeinsamen Weg zu einer nachhaltigen und qualitätsvollen Entwicklung unseres Dorfes.