Mitwirkungsunterlagen Tempo 30
Tempo 30 auf Gemeindestrassen
Im November 2023 hatten die Einwohnerinnen und Einwohner von Vitznau die Gelegenheit, aktiv an der zukünftigen Verkehrsgestaltung der Gemeinde mitzuwirken. Im Fokus stand dabei die Einführung von Tempo-30-Zonen auf den Gemeindestrassen. Die Bevölkerung konnte während eines Monats ihre Meinungen, Ideen und Vorschläge einbringen.
Nach erfolgter Mitwirkung durch die Bevölkerung von Vitznau und Behandlung der Stellungnahmen veranlasste der Gemeinderat die Verfügung und Publikation der neuen Verkehrsregelung. Im Zeitraum vom 24. August bis 23. September 2024 erfolgte die Publikation der geplanten Einführung von Tempo-30-Zonen auf den Gemeindestrassen in Vitznau im Luzerner Kantonsblatt. Erfreulicherweise wurden keine Beschwerden eingereicht. Die neue Verkehrsanordnung wurde Ende 2024 umgesetzt.
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Verzögerung bei Tempo 30 auf der Kantonsstrasse
Der Kanton Luzern plant ebenfalls, im Rahmen einer umfassenden Sanierung der Seestrasse, die Einführung einer Tempo-30-Zone im Dorfgebiet von Vitznau. Idealerweise würde dies gleichzeitig mit der Einführung der Tempo-30-Zonen auf den Gemeindestrassen erfolgen. Leider kann der Kanton bis heute keinen verbindlichen Termin für die Umsetzung auf der Kantonsstrasse bekannt geben.
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Unabhängig davon entschied sich der Gemeinderat nun, die Einführung der Tempo-30-Zonen auf den Gemeindestrassen voranzutreiben. Für die Signalisierung einer Tempo-30-Zone auf der Kantonsstrasse ist es zudem erforderlich, dass auf den untergeordneten Gemeindestrassen Tempo-30-Zonen eingerichtet sind (Zonenbildung).
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Nach der Einführung der neuen Geschwindigkeitszonen plant der Gemeinderat, eine Überprüfung der Situation an Unfall- und Gefahrenstellen durchzuführen. Gleichzeitig wird das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden überwacht, um sicherzustellen, dass das neue Geschwindigkeitsregime eingehalten wird.
Nach Behandlung der Stellungnahmen und der anschliessenden Anordnung im Kantonsblatt wurden die Tempo 30-Zonen umgesetzt. Die wichtigsten Änderungen sind im Folgenden zusammengefasst.
Grundsätzlicher Rechtsvortritt in Tempo 30-Zonen
Um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, erfolgt die Vortrittsregelung in Tempo 30-Zonen grundsätzlich mit Rechtsvortritt. Dazu wird die bestehende Trottoirüberfahrt beim Knoten Bühl- / Oberdorfstrasse in einen rechtsvortrittgeregelten Knoten umgebaut. Zur Verdeutlichung der Vortrittsregelung wird zudem bei Knoten mit Rechtsvortritt die Markierung „Rechtsvortritt“ angebracht.
Einengungen statt Fussgängerstreifen
In Tempo 30-Zonen sind Fussgängerstreifen nicht zulässig und die Strassen können an beliebiger Stelle gequert werden. Der Fussgängerstreifen zwischen Dorfplatz und Kirche wird daher aufgehoben. Damit die Querungsstelle insbesondere für Kinder weiterhin sichtbar ist, wird als Alternative ein sogenannter Horizontalversatz erstellt: Das Trottoir wird an dieser Stelle verbreitert, die Fahrbahn also eingeengt. Ein weiterer Horizontalversatz ist auch beim Schulhausausgang auf Seite Zihlstrasse geplant. Mit einem Horizontalversatz kann die Sicherheit beim Queren der Strasse insgesamt erhöht werden, indem die Geschwindigkeit im Bereich der Querungsstelle reduziert und die Querungsdistanz verkürzt
wird.
Besonderes Augenmerk auf die Sicherheit beim Schulhaus
Um die Sicherheit im Umfeld des Schulhauses weiter zu erhöhen und um die optische Unterscheidung zwischen Begegnungszone (Fussgänger haben Vortritt) und Tempo 30-Zone (Fussgänger haben keinen Vortritt) zu verdeutlichen, werden auf dem Rigiweg farbige Punkte aufgemalt. Dies ist ein verstärkter Hinweis auf die Anwesenheit von Schulkindern und die Vortrittsberechtigung des Fussverkehrs. Zusätzlich wird zur Erhöhung der Sicherheit die Zufahrt über den Rigiweg, mit Ausnahme von Zubringerdienst, für den motorisierten Verkehr eingeschränkt.
Fundierte Basis für eine gesamtheitliche Regelung
Zwischen Dezember 2021 und März 2023 hat ein externes Verkehrsplanungsbüro die notwendigen Grundlagen erarbeitet. In einem ersten Schritt wurde das Gemeindegebiet analysiert und die Zoneneinteilung im Rahmen eines Geschwindigkeitskonzepts festgehalten. Anschliessend wurden an mehreren Standorten die Geschwindigkeiten gemessen und darauf aufbauend die notwendigen Massnahmen definiert. Das vorliegende Geschwindigkeitsniveau ist bereits im bestehenden Zustand tief. Entsprechend beschränken sich die Massnahmen auf Markierungen und Signalisationen. Bauliche Massnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion sind nicht notwendig.
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Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der flächendeckenden Realisierung von Tempo 30 auf dem Gemeindestrassennetz ein einheitliches und dem Ausbaugrad der Strassen entsprechendes Geschwindigkeitsregime geschaffen und so die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden auch künftig sichergestellt werden kann.
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